Search This Blog

Tuesday, January 13, 2009

Kantone gegen Finanzspritze für Vorsorge ??! - Kantone bzw. sämtliche Steuerzahler schulden ihren Arbeitnehmern CHF 30 Mrd - CHF 30'000'000'000

© Thomas Ramseyer-Volkart

13. Januar 2009
Kantone gegen Finanzspritze für Vorsorge
Konferenz der Kantonsregierungen wollen gegen die Vorlage kämpfen
Die öffentlichen Pensionskassen sind oft nicht gedeckt. Das will der Bundesrat ändern. Doch nun legen sich die Kantone quer: sie befürchten, 30 Milliarden in die Kassen stecken zu müssen.
(siehe auch TA vom 13. Januar 2009, Wirtschaft, Seite 23)
Fakten
Bundesrat will Banken und Investment Firmen nachhaltig unterstützen
Den kantonalen Politikern entgeht, dass diese CHF 30 Milliarden über die nächsten 40 Jahre verteilt via Pensionskassen in den Kapitalmarkt gepumpt werden. Nach gängiger Praxis werden hievon ungefähr CHF 10 Milliarden in die Aktienmärkte fliessen. Der Rest wird wohl in Obligationen, Liegenschaftenfonds und Darlehen angelegt.

Auswirkung der Ausfinanzierung von Pensionskassen auf die Wirtschaft
Banken und Bund

CHF 30 Milliarden in 40 Jahren bedeuten CHF 750 Millionen zuzüglich des kumulativ erwirtschafteten Dividenden und Zinsertrag pro Jahr. Bei einem unterstellten Jahresertrag von 2 % werden die aus der Ausfinanzierung entstandenen Anlagen rund CHF 46 Milliarden (CHF 46'000'000'000) umfassen.


Hieraus entstehen im Verlauf von 40 Jahren die folgenden Erträge:

Bei einem Portfolioumsatz von 20% jährlich sowie der Anlage des Neugeldes zuzüglich Erträge während 40 Jahren von insgesamt CHF 90 Milliarden erzielt die Bundeskasse rund CHF 68 Millionen Umsatzabgabe bei 0.075%, die Banken CHF 181 Millionen Handelsspanne bei 0.2%, wegen kumulativer Depotbestände CHF 1.7 Milliarden Managementfees bei 0.2% sowie CHF 41'300'000 Depotgebühren bei 0.05%o. Also rund CHF 1.7 Milliarden für die Banken sowie CHF 68 Millionen für die Schweizerische Eidgenossenschaft.

(Diese Schätzung mit Bezug auf den Umsatz ist überaus konservativ und vorsichtig. Das immer mehr in Mode gekommene Passivmanagement - dabei müssen die Portfolios wegen Neuemissionen bei den Obligationen sowie unterschiedlicher Sektorentwicklung bei den Aktien ständig den Indizes angeglichen werden - bläht den Umsatz zusätzlich auf.)


Ausfinanzierung
Refinanzierung am Geld- und Kapitalmarkt
Die Kantone refinanzieren sich am Kapitalmarkt und transferieren diese Gelder an ihre Pensionskassen. Die auf solche Weise aus monetisierten Verpflichtungen entstandenen Gelder werden von den Pensionskassen postwendend in eben diese durch die Kantone begebenen Obligationenanleihen investiert.

Eine Direktfinanzierung der Kantone durch ihre Pensionskassen ist durchaus im Bereich des Möglichen.


Die über Jahre nicht transferierten Gelder tauchen ohne die Aufwandkonti zu berühren in der Bilanz der Kantone auf.

Refinanzierung durch Steuern
Die Bevölkerung ist sich anlässlich einer Erhöhung der Steuersätze klar bewusst, dass die Versäumnisse der Vergangenheit unvermittelt auf die heutige Generation durchschlägt. Dies kann über den Umweg von Umsatzsteuerprozenten elegant umschifft werden.

Auswirkung auf die Volkswirtschaft
Was immer getan wird hat Konsumverzicht zur Folge. Rund CHF 48 Milliarden werden den Konsumenten weniger zur Verfügung stehen. Das Wachstum der Volkswirtschaft verringert sich tendenziell. Ausserdem findet über die Portfoliomanagementkosten eine Umverteilung von den Individuen zu den Banken statt. Die Emissions- und Umsatzsteuer wiederum kommt den Konsumenten zu Gute.

Offenbar haben die Wähler mangels notwendigen Wissens oder wider besseren Wissens nicht die richtigen Vertreter in die Räte gewählt.
Zur vollen Deckung fehlt den kantonalen Pensionskassen viel Geld, sehr viel Geld!
Private Vorsorgewerke müssen zwingend - Grundlage dafür ist das Berufs Vorsorge Gesetz (BVG) - ihre Pensionskassen voll ausfinanzieren. Bei einer allfälligen Unterdeckung muss das fehlende Kapital von den Versicherten (aktive Erwerbstätige sowie als auch Pensionäre) durch Verzicht wie etwa Rentenkürzungen, höhere Lohnprozente, tiefere Verzinsungs u.ä. gedeckt werden; die Pensionskassen werden saniert.

Oeffentlich-rechtliche Pensionskassen müssen ihre Verpflichtungen gegenüber den Pensionären und Erwerbstätigen NICHT voll decken. Kantone und Städte stellen sich dem Ansinnen des Bundes in den Weg.

Die Eidgenossenschaft wurde damals berechtigterweise gezwungen, ihre Pensionskasse voll auszufinanzieren; die auf der Passivseite der Bundesrechnung - übrigens viel zu tief - ausgewiesenen Verpflichtungen mussten vollumfänglich monetisiert werden. Die fehlenden Gelder wurden zum Grossteil mittels vermehrter Emissionen von Bundesanleihen am Kapitalmarkt hervorgezaubert.

Ein Heer von Anlagespezialisten, welche die heutigen Steuerzahler vertreten, begrüssten diese Transaktionen mit grossem Elan. Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft verkaufen sich wie frische Semmeln. Effekt: die Verpflichtungen des Bundes wurden ganz einfach den Nachkommen der heutigen Steuerzahler, den kommenden Generationen, überbürdet. Noch sind nicht alle Bundespensionskassen (Bsp. SBB) voll ausfinanziert.


Meinung
Die Ueberlegung, Kantone und Gemeinden verfügten stets über eine Anzahl Lehrer, Polizisten, Richter und Beamte, welche für die an die Pensionäre auszurichtenden Leistungen aufkommen können, stellt sich dem Gedanken des von den Wählern angenommenen BVG (Berufs Vorsorge Gesetzes) diametral entgegen. Ein solches Verfahren (Umlageverfahren) legt die Gelder der AHV gleich lediglich um. Der Deckungsstock wird mangels Beiträgen der Kantone und Gemeinden im Verlauf der Zeit AUFGEZEHRT.

CHF 30 Mrd an Verpflichtungen (kumulierte den Personalkosten NICHT belastete "vergessene" Pensionskassenbeiträge) gingen an der Bevölkerung vorbei; sie wurde wie so oft ignorant behalten. 
Bei der Deckungslücke handelt es sich mit grosser Wahrscheinlichkeit um schlichtwegs NICHT als Aufwand ausgewiesene Vorsorgeanteile der öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Kantone, Städte, Gemeinden).

Ein Transfer an die Pensionskassen fand selbstredend nicht statt. Aus diesem Verhalten nebst unglücklichen Managements der vorhandenen Mittel hat sich die Unterdeckung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen über die Jahre allmählich ergeben.


Auch die öffentliche Hand übt sich in kreativer Buchhaltung; sie hat diese im Grunde genommen schon lange erfunden
Meines Erachtens wurden auf diese Weise Bilanzen und Erfolgsrechnungen der öffentlichen Hand massiv geschönt. Die im Grunden genommen entstehenden Lohnkosten - Beiträge der Kantone und Städte - finden weder im Aufwand noch auf der Passivseite ihren Niederschlag.

Dem Bürger wurden wegen vorgelegter geschönter Rechnungen das wahre Ausmass des Aufwandes vorenthalten. Die von den Verwaltungen dem Souverän vorgelegten - durch die Kontrollinstanzen (z.Bsp. Rechnungsprüfungskommission in Gemeinden) zur Abnahme empfohlenen Budgets und Rechnungen - erweisen sich im Nachhinein als reine Farce.

Die Steuerzahler schulden den Pensionskassen der öffentlichen Hand so an die CHF 30'000'000'000 (CHF 30 Milliarden); kein Pappenstil !

Fazit
Allmählich wird klar, weshalb die Rechnungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften derart altmodisch daherkommen. Deren rückständige und ungewohnte Komplexität gespickt mit längst aus dem Sprachgebrauch verschwunden Begriffe (z.Bsp. Schulgut, Fahrhabe, Vorschlag, Rückschlag, u.ä.) tragen das ihre zur allgemeinen Verwirrung bei.

Die in Banken und ähnlichen Instituten herumgeisternden Kreditspezialisten/Analysten sehen sich zumeist auch nicht im Stande, diese Machwerke zu interpretieren.

Der Bürger ist sich zumeist nicht im Klaren, dass der Bund, die Kantone und die Gemeinden er selber ist. Das Gerangel der Politiker um Beiträge des Bundes und der Kantone lässt vermuten, dass auch diese wegen mangelnden Wissens ihre Zeit unnötigem Palaver opfern.

Linke Tasche, rechte Tasche! Wohlgemerkt: IMMER die Tasche des Bürgers!
Kritische Würdigung der Empfehlungen im Tagesanzeiger, die Kassen besser zu kapitalisieren
ZITAT
1) Durch die Pensionskasse: sie nimmt Anleihen auf und kommt für die Zinskosten auf.

ENDE ZITAT
Verschuldung obsolet: vollkommen ungeignet !
Dieser Vorschlag entbehrt jeglichen Realitätssinns. Er deutet auf ungenügendes Verständnis der Buchführung hin. Um den Deckungsgrad zu bestimmen werden von den auf der Aktivseite aufgeführten Guthaben und Anlagen bekanntlich sämtliche auf der Passivseite aufgeführten Verpflichtungen (laufende und zukünftige Pensionen, Schulden) abgezogen. 

Erläuterung - Vergleich mit privatwirtschaftlich geführten Buchhaltungen
Das aus dieser einfachen arithmetischen Operation stellt bei Ueberwiegen der Aktiven die Ueberdeckung bzw. bei Ueberwiegen der Passiven die Unterdeckung der Pensionskasse dar.

Uebertragen auf privatwirtschaftliche Rechnungsführung handelt es sich dabei um das Eigenkapital. Eine Unterdeckung hätte zur Folge, frisches Kapital in Form einer Kapitalerhöhung (im Falle einer PK Nachschuss der beteiligten Arbeitnehmer, Pensionäre, Arbeitgeber) einzuschiessen. Wenn dies nicht gelänge, würde die Unternehmung ganz einfach liquidiert.

Die aus der Liquidation realisierte Deckung müsste den Arbeitnehmern und Pensionären nach erfolgter versicherungstechnischer Berechnung anteilmässig als Freizügigkeitsguthaben an eine unabhängige neutrale Stelle überwiesen werden. Das Freizügigkeitsguthaben müsste selbstverständlich um die Unterdeckung gekürzt werden. (Freizügigkeitsleistung multipliziert mit ungenügendem Deckungsgrad)

ZITAT
2) Durch die Rentner; Teuerungsanpassung der Renten wird eingeschränkt

ENDE ZITAT

Tropfen auf einen heissen Stein; ungenügend
Hierbei handels es sich um den berühmten Tropfen auf einen heissen Stein. Die Leistungen sämtlicher Rentner müssten bis an das Existenzminimum nicht nur um die Teuerungsanpassung gekürzt werden.

ZITAT
3) Durch die Versicherten; die Versicherungsdauer für den Bezug einer vollen Rente wird verlängert, die Beiträge der Versicherten werden erhöht, es werden befristete Sanierungsbeiträge erhoben.

 ENDE ZITAT

Ungerecht; teilweise genügend - Arbeitgeber muss zur Sanierung beitragen
Der Arbeitgeber muss zur Sanierung im Verhältnis der monatlich erfolgenden regulären Zahlungen beitragen. Die Versicherungsdauer kann nicht für alle Versicherten verlängert werden; gegenwärtig könnte diese nur nach unten verlängert werden. Wegen des unzulänglichen Systems der im Verlauf der Jahre von 6% auf 18% ansteigenden asozialen weil diskriminierenden Beitragszahlungen verursacht eine Verlängerung nach unten lediglich einen vernachlässigbaren Effekt.

ZITAT
4) Durch die Steuerzahler; das Finanzloch wird mit Geld aus der Kantonskasse gestopft

ENDE ZITAT

Stösst wie Figura zeigt nicht auf Gegenliebe
Die Politiker (z.Bsp. Regierungsrat) wollen keine unpopulären Massnahmen vorschlagen. Aufgrund der demographischen Verhältnisse sind Sanierungsvorschläge sämtlicher Richtungen nicht mehrheitsfähig.


Die älteren Arbeitnehmer sowie die Rentner stellten sich sicherlich gegen ein solches Ansinnen.

Die Politiker fürchten um ihre Pfründe; ausserdem gehören sie derselben Altersgruppe an. Eine allfällige Abstimmung würde durch kapitalkräftige Kampagnen (unterstützt durch Economiesuisse, AUNS, Grossunternehmen, Arbeitgeberverbände, Unternehmerverbände, Parteien Mitte bis Rechts), Lobbying sowie das allgemeine Desinteresse (30% - 40% Wahlbeteiligung) vorab junger Wähler in die "richtige" Richtung gesteuert.
 
Empfehlung
  • Die Abklärung, wie die Unterdeckung entstanden ist, muss unverzüglich vorgenommen werden.
  • Leistungsreglemente der Pensionskassen könnten ZU grosszügig formuliert sein.
  • Gutschriften zu unsinnigen nicht realisierten Zinssätzen müssen zwingend unterbleiben.
  • Performance der internen und externen Investmentmanager muss mit gesundem Menschenverstand überprüft werden.
  • Anlagepolitik sowie Asset Allokation muss überprüft werden.
  • Stiftungsräte und paritätische Kommissionen müssen bezüglich deren Fachwissen überprüft werden. Allfällige Wissenslücken müssen mittels Schulung geschlossen werden.
  • Grundsätzlich investieren Pensionskassen in KEIN EINZIGES der vielen komplexen Instrumente. Sämtliche eingegangenen Risiken müssen transparent dargestellt werden. Sogenannte Blackboxes werden NICHT gekauft.
  • TATSAECHLICHE Bedürfnisse der Pensionskassen müssen als Grundlage zur Anlagepolitik/Asset Allokation dienen. Die den Erwerbstätigen und Pensionären zuzuordnenden Verpflichtungen müssen die Messlatte zur Anlagepolitik sein.
  • Belegschaften müssen Sorge dazu tragen, dass gut ausgebildete Arbeitnehmer (Bluecollar) die Belegschaft in den paritätischen Kommissionen vertreten. Bei den Arbeitgebervertretern handelt es sich jeweils um eloquente, gut ausgewählte Kadermitarbeiter.
  • Risikofähigkeit muss überprüft werden. Die durch eine Ueberdeckung belegte hohe Risikofähigkeit verleitet die Verantwortlichen von Pensionskassen zu risikoreicheren Strategien wie etwa Erhöhung des Aktienanteils, Einbezug von Hedgefonds, Einbezug von Derivaten. Diese Instrumente erhöhen das Risiko (Volatilität, Schwankungsbreite) und sie ermöglichen es, das Portfolio zu leveragen. Ueber Hedgefonds und Optionen können Passivpositionen (Schulden) elegant an den im Grunde genommenen einigermassen konservativen Vorschriften vorbeimanövriert werden.
  • Deckung ist nicht gleich Deckung. Die in den Vorjahren geäufnete "Ueberdeckung" kann sich aufgrund der Marktverhältnisse in eine Unterdeckung umkehren.
    Die Sieger des Vorjahres - sie fahren hochriskante Strategien - werden zu den Verlierern des Folgejahres.
    Hierüber müssen sich jeder Stiftungsrat, jedes Kommissionsmitlied, jeder Arbeitgeber im Klaren sein.
  • Um unliebsamen Ueberraschungen vorzubeugen, müssen Angehörige paritätischer Kommissionen die Organisation der eigenen Kapitalanlageabteilung und das Fachwissen des Anlageverantwortlichen und der Mitarbeiter der jeweiligen Pensionskasse im Hinblick auf sämtliche vorzunehmende Transaktionen (Buchhaltung inbegriffen) sowie des allfällig externen Investment Managers sorgfältig geprüft werden. Die Vergangenheit darf niemals einfach in die Zukunft extrapoliert werden.
  • Arbeitnehmer sitzen zwingend in allfällig konstitutierten Ausschüssen ein. Sämtliche Fach- und Fremdworte werden transparent in allgemeinverständliche Begriffe übersetzt. Einzusetzende Instrumente werden von den Anbietern minutiös in transparenter Weise dargestellt. Die Bestandteile komplexer Finanzinstrumente - nicht deren erzählte Wirkungsweise - sowie der diesen Bestandteilen inhärenten Risiken müssen vom VERKAUFSPERSONAL der Finanzindustrie in verständlicher Sprache aufgezeigt werden können.
  • Es empfiehlt sich, ähnlich anlässlich eines Vorstellungsgespräches, die Lebensläufe - keine Kurzfassungen - der involvierten Finanzspezialisten einzusehen. Schliesslich geht es um die zukünftig zu erbringenden Leistungen für die Pensionierten.
© Thomas Ramseyer
http://www.xing.com/profile/Thomas_Ramseyer5