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Saturday, April 24, 2010

Politik: "So fahren wir die zweite Säule NICHT an die Wand" Vorschlag zur Aenderung weg vom Umlageverfahren - KEINE Sanierung

Autor Thomas Ramseyer
Langfristig soll der Rentenumwandlungssatz gekürzt werden. Anlässlich Diskussionen werden Aepfel mit Birnen verglichen. Als Vergleich muss jeweils die Rendite auf Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft herhalten.

Ausserdem wird ein Inflationszenario unterstellt. Der Einfluss einer Deflation auf die Kaufkraft der zukünftigen Alterskapitalien wird vollkommen ausser Acht gelassen. Schon heute können Güter zu einem Bruchteil derer Preise zur Zeit des Ansparens erworben werden.


Fakten
Die Rendite der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist wegen der als erstklassig erachteten Schuldner-Bonität eine der niedrigsten Renditen auf den Märkten überhaupt.
Anlässlich der Auseinandersetzung werden im Grunde genommen Nominalzinssätze verglichen. Das erzielte Gesamtergebnis (Absolute Return) wird vernachlässigt.

Der Anlagekatalog gemäss BVG umfasst weitergehende Möglichkeiten. Dabei sind in unterschiedlichem Ausmass verschiedene Anlagekategorien erlaubt. Die auf den BVG-Anlagen erzielte Rendite muss also mit dem möglichen Anlagemix verglichen werden. Aepfel dürfen nicht mit Birnen verglichen werden. Realgüter wie etwa Liegenschaften werden nicht mit einbezogen.

Die Befürworter von Senkungen des Rentenumwandlungs-Satzes argumentieren vor dem Hintergrund der erwarteten demographischen Entwicklung mit einer zunehmenden Last der jungen Arbeitnehmer zu Gunsten der Rentenbezüger. Gegenwärtig vier Beschäftigte für einen Bezüger, in Zukunft zwei Beschäftigte für einen Bezüger. Eine allfällige Senkung der Preise wegen einer Deflation wird nicht kritisch gewürdigt.

Die Befürworter unterstellen also ein reines Umlageverfahren. Zwei arbeiten für vier Bezüger; der Kapitalverzehr wird somit nicht berücksichtigt. 

Bemerkungen
Demagogische Kernaussage der Befürworter

Die Zahl der Erwerbstätigen je Rentenbezüger nimmt wegen der demographischen Verhältnisse zumehmend ab. Die Last zukünftiger Generationen nimmt laufend zu. 

Sparen versus Umlageverfahren; der Grundgedanke des BVG
Gemäss BVG spart jedes Individuum während des Erwerbsleben sein individuelles Alterskapital an. Grundsätzlich handelte es sich also NICHT um das in der laufenden Auseinandersetzung unterstellte Umlageverfahren. Das Umlageverfahren wird durch das Verhalten von Pensionskassen und Versicherungen praktiziert, indem lediglich der aus den Einzahlungen und Auszahlungen resultierende Ueberschuss zu laufenden Marktbedingungen angelegt werden. Je ungünstiger sich das Verhältnis Erwerbstätige/Rentner entwickelt, desto weniger werden die Beiträge der Erwerbstätigen zu den an den Märkten vorherrschenden Marktkonditionen investiert. 

Reserven
Auf den Aktiven entstehende Reserven (Anlagen minus Deckungskapital) werden nach den heutigen Grundsätzen den Schwankungsreserven zugewiesen, über überhöhte Zinsgutschriften ALLEN Versicherungsnehmern bzw. im Falle von privatwirtschaftlichen Unternehmungen mittels geeigneter Massnahmen monetisiert und über die Erfolgsrechnung deren Eigenkapital gutgeschrieben. 

Alterskapital - Ueberdeckung zur Reserve, Unterdeckung wird saniert
Das Kapital der Rentenbezüger existiert zur Zeit der Pensionierung je nach Deckungsgrad nicht im Umfang der ausgewiesenen Alterskapitalien.

Bei einer allfälligen Deckungslücke werden die fleissigen Sparer der Vergangenheit über niedrigere Rentenumwandlungs-Sätze bzw Rentenkürzungen als Sanierer ihrer Pensionskassen und Versicherungsleistungen herhalten.

Eine allfällige Ueberdeckung wird NICHT zu Gunsten der ins Rentnerleben eintretenden Berechtigten eingesetzt; sie werden den Schwankungsreserven zugewiesen.
Im Gegensatz zum landläufigen Verständnis profitieren die Erwerbstätigen immer von den Rentenbezügern. 

Spesen
Die Erträge sind nicht nur beim Aufbau sondern auch beim Verzehr des Alterskapitals (Vermögen) relevant. Dabei werden sämtliche bei den Banken, Vermögensverwaltern und Unternehmungen mit zusätzlicher eigener Assetallokation entstehenden Spesen durch die Versicherten bezahlt.

Aggregiert fallen diese Unkosten erheblich ins Gewicht; sie belasten das Versichertenvermögen jährlich wiederkehrend in Prozenten. Dies ist mit ein Grund für die jämmerlichen Ergebnisse vergangener Jahre der Deckungskapitalien. Ausserdem werden die Ergebnisse jeweils ohne die entstehenden Kosten präsentiert.

Die Kosten werden von Assetmanagern als Kapitalablüsse gewertet. Das tatsächliche Ergebnis liegt also regelmässig unter den in den Jahresberichten von den Managern präsentierten. 

Vorschlag zur fairen Sicherung der Renten - Versichertenbestand
Der Versichertenbestand wird wie ein Obligationenportfolio geführt. Laufzeiten gemäss Sterbetafel dynamisch an Altersveränderung angepasst. Die Todesfallrisiken sind somit gemäss deren Wahrscheinlichkeit in die Auszahlungsstaffel einbezogen. Todesfallrisiken sind auf diese Weise abgesichert; sie müssen NICHT mehr (alte Kassen) oder in erheblich kleinerem Umfang (junge Kassen) versichert werden.

Anlageportfolio
Laufender Umbau des Anlageportfolios gemäss Risikofähigkeit des segmentierten Versicherten- bestandes bis hin zu konservativ (Abbau sämtlicher Anlagekategorien zu Gunsten erstklassiger, liquiden Obligationen).
Immunisierung durch Anpassung der Aktivkapitalströme an die Passivkapitalströme. (Darstellung der Duration segmentiert nach Kalenderjahren für Aktiv- bzw. Passivseite) 

Verfahren Deckungskapital
Pro Versicherter wird ein Konto mit den einbezahlten Nominalbeträgen geführt. Eine Verzinsung findet nicht statt; diese wird durch das später beschriebene Verfahren ersetzt.
Das Anlagevermögen wird wie ein professionell geführtes Portfolio zu Marktwerten geführt. Der Grundsatz des Niederstwertprinzipes bzw. des Amortized Values der Festverzinslichen fällt weg.
Das Portfolio wird den Versicherten im Verhältnis deren jeweiligen Kontostandes der einbezahlten Beträge zugewiesen.
Zum Zeitpunkt der Pensionierung wird dieser Anteil wegen der tiefen Risikofähigkeit von Pensionierten vollkommen in einem speziell nur aus Obligationen bestehenden Portfolio geführt.
Die jeweilige Rente wird aufgrund der Lebenserwartung sowie der Zinserwartungen errechnet. Der Rentenumwandlungssatz ergibt sich aus der versicherungsmathematisch auf das individuelle Vermögen zum Zeitpunkt der Pensionierung basierenden monatlich wiederkehrender Rente. 

Kostenstruktur
Ueberprüfen der anfallenden Gebühren und Kommissionen. Kommissionen relativ zum jeweiligen Ertrag setzen. (Bei einem Ertrag von 3% sind 1% Kosten horrende 33% der Erträge)
Portfoliobestandteile mit kleinem Risiko werden durch die Pensionskassen in Eigenregie gemäss den jährlichen Zahlungsverpflichtungen angelegt. (Liquiditätsstaffel)
Kosten werden auf diese Weise klein gehalten. 

Prozesse
Ueberprüfung der Prozesse; diese müssen vereinfacht bzw. verflacht werden. Vermögensverwaltungshierarchien werden verflacht. 

Widerstände
Eine Veränderung des BerufsVorsorgeGesetzes erfordert zeitraubende politische Anstrengungen sowie ein grosses Durchhaltevermögen.

Das vorgeschlagene Verfahren wird von Banken und Vermögensverwaltern aller Stufen bekämpft werden. (je mehr Rentner, desto mehr risikolosere Anlagen, welche weniger Transaktionen erfordern bzw. von den Pensionskassen zurückgenommen werden.)


copyright thomas ramseyer